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Um eine angemessene, adäquate Betreuung gewährleisten und im Bereich Psychiatrie-Recht
eine umfassende, kompetente und fachübergreifende Beratung anbieten zu können, arbeiten wir eng mit der Diplom-Psychologin Hanka Ernst und dem Verein PSYGOS zusammen.
Zusammenarbeit/Engagement:
So engagieren wir uns im Bereich
"Psychiatrie & Psychiatrieerfahrene".
Frau Dipl.-Psych. Hanka Ernst ist stellvertretender Vorstand und Gründungsmitglied des Vereins "PSYGOS e. V.", welcher sich eine höhere gesellschaftliche Akzeptanz und echte
soziale Integration und Rehabilitation der psychisch Kranken/Psychiatrieerfahrenen zum Ziel gesetzt hat und dies u. a. durch folgende Mittel erreichen möchte:
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Veröffentlichung des Bereiches Psychiatrie und Bereitstellung verständlicher Informationen, die den gesamten Themenkomplex betreffen
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Interesse wecken und die tatsächlichen Dimensionen des Bereiches erläutern
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Alternativen zu Taten- und Hilflosigkeit aufzeigen
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Abbau von Angst, Unsicherheit, Scham, Abbau von Tabuisierung, Ausgrenzung und Stigmatisierung
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Unsere Kanzlei berät den Verein, unterstützt den Verein in rechtlichen Angelegenheiten und arbeitet bei Betreuungen eng mit der Dipl.-Psych. Hanka Ernst und dem Verein zusammen.
Das Konzept:
Für unsere Rechtsanwaltskanzlei erarbeiteten wir - in Zusammen- arbeit mit der Dipl.-Psych. H. Ernst und PSYGOS e. V. - ein
übergreifendes Betreuungskonzept, insbesondere für "psychisch Kranke" /Psychiatrieerfahrene. Das Konzept sieht vor, über den Verein 1zu1-Einsatz bei PsychoNot interessierten Klienten Einzelbetreuung anzubieten.
Diese Einzelbetreuung/Einzelfallhilfe wird - ergänzend oder unabhängig von offiziellen Kostenträgern und langwierigen Beantragungsverfahren - schnell,
unbürokratisch und flexibel zur Verfügung gestellt werden . Es soll die individuelle Einzel- und oder Gruppenbetreuung von psychisch Kranken, Psychiatrieerfahrenen im Sinne einer Hilfestellung zur Bewältigung
psychischer Probleme, Hilfestellung beim Training aller lebenspraktischer Fähigkeiten als Unterstützung der Betroffenen, angeboten werden. Die Einzelbetreuung ver steht sich insoweit als Zusatzmaßnahme zu evtl.
erforderlichen ärztlichen, medikamentösen oder psychotherapeutischen Maßnahmen, aber auch als Zusatzmaßnahme zur amtlichen Betreuung; sie soll in ein "Gesamtbetreuungskonzept" neben der amtlichen Betreuung
integriert werden. Eine intensive Zusammenarbeit zur Abstimmung der Maßnahmen ist dabei ausdrücklich erwünscht, sodaß die Klientin/ der Klient auch beim Wechsel von Einrichtungen einen stabilen und koordi-
nierenden Background behält.
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